Die Kosten für das Shooting müssen
spätestens am Tag des Shootings (vor Beginn des Shootings) dem Fotografen überwiesen oder bar ausgezahlt werden. Zusätzliche Bilder müssen nach der Auswahl der entstandenen Bilder, vor
dem Erlangen, dem Fotografen gezahlt werden. (Fehlen Beträge oder zahlt der Kunde nicht, erhält dieser auch keine Bilder.) Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotos und Alben etc.
Eigentum des Fotografen.
Gewünschte Änderungen der Bilder
seitens des Auftraggebers tragen Mehrkosten. Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.
Kommt der Auftraggeber seiner
Zahlungspflicht nicht innerhalb von 30 Tagen nach, so ist der Auftragnehmer (Luisa Herrmann - Luisa Herrmann Fotografie) dazu berechtigt, einen Verzugszins in Höhe von 5% des
Rechnungsbetrages vom Aufraggeber zu verlangen. Bei erfolgloser Mahnung behält sich der Fotograf das Recht vor, ein Mahnverfahren einzuleiten.
IV Stornierung und Terminverschiebung
Ist der Auftraggeber aus wichtigen Gründen
(Krankheit, höherer Gewalt) verhindert und kann den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, kann er ohne zusätzliche Kosten einen Ersatztermin für das Shooting beanspruchen.
Sollte es zur Absage eines gebuchten
Termins seitens des Auftraggebers kommen, dessen Gründe der Auftragnehmer nicht vertreten kann kommen, fallen 20% der Kosten des gebuchten Shootings an. Wird das Shooting später als 12
Stunden vor dem vereinbarten Termin nicht abgesagt, muss das gebuchte Shooting vollständig gezahlt werden.
Maßgebend ist jeweils der Zeitpunkt des
Eingangs der schriftlichen Rücktritts- bzw. Stornierungserklärung beim Fotografen.
Bei wiederholtem Verschieben gelten die
gleichen Kosten wie oben genannt.
Der Fotograf ist ebenfalls dazu
berechtigt, aus wichtigen Gründen (Krankheit, höhere Gewalt, unpassendes Wetter, etc.) den vereinbarten Shootingtermin abzusagen und zu verschieben. Der Auftraggeber muss hiervon
telefonisch oder schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten)
ist ausgeschlossen.
V Bildbearbeitung
Der Fotograf ist hinsichtlich der
Gestaltung der Fotos bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen erteilt wurden.
Durch vorherige gesehene Werke
(Homepage, Instagram, Facebook etc.) ist dem Auftraggeber die Bildsprache des Fotografen bekannt und diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
Nachträgliche Umgestaltung oder
Nachbearbeitung durch den Auftraggeber ist nicht gestattet.
VI Urheberrecht und Nutzungsrecht
Der Fotograf hat das Urheberrecht an
den entstandenen Fotos und kann lediglich das Nutzungsrecht an den Auftraggeber übertragen. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung, außer, wenn der Fotograf es dem
Auftraggeber gestattet. Werden Dateien, Fotos, Entwürfe, etc. anders genutzt (kommerziell und gewerblich anstatt ausschließlich privat), so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine
Vergütung für zusätzliche Nutzung zu zahlen.
Eine Veröffentlichung ist im
nichtkommerziellen und wettbewerbsfreien Bereich möglich, wobei hier auf den Fotografen zu verweisen ist (z.B. bei Bilderwettbewerben, Zeitschriften).
Jegliche Veränderung oder
Weiterverarbeitung der gelieferten Fotos ist dem Auftraggeber nicht gestattet. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte (z.B. Zeitschriften), wenn keine Erlaubnis
seitens des Fotografen erteilt wurde.
Der Fotograf hat das Recht, eine
Auswahl der Bilddateien welche der Auftraggeber erhält, als Präsentation der eigenen Arbeit gegenüber potenziellen Geschäftspartnern oder Kunden zu nutzen. Dies gilt nicht für die
Veröffentlichung, hierfür benötigt der Fotograf eine Einwilligung des Auftraggebers.
Dürfen die Bilder vom Fotografen nicht
veröffentlicht werden, wird ein Aufpreis von 5 € fällig.
VII Haftung
Der Auftraggeber hat kein Recht,
Ausbesserungen oder Erweiterungen der Fotos durch andere Agenturen oder Dienstleister ausführen zu lassen.
Mängel müssen innerhalb von zwei Tagen
nach Erhalt der Bilder dem Fotografen mitgeteilt werden. Ist diese Frist abgelaufen, gelten die Fotos als vertragsgemäß und mangelfrei.
Für Schäden oder Verlust von digitalen
Bilddateien haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Aufbewahrung der Bilder erfolgt ohne Gewähr.
Gefahr und Kosten des Transports von
Datenträgern, Dateien und Daten online sowie offline, liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art der Übermittlung kann der Fotograf bestimmen.
Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln
verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der fertigen Arbeit.
VIII Datenschutz
Persönliche Daten die für den
Geschäftsverkehr erforderlich sind, werden vom Fotografen bis zum Abschluss des Auftrages oder der Beendigung einer Geschäftsbeziehung gespeichert, sofern dem nicht widersprochen
wird.
Der Fotograf ist dazu verpflichtet,
alle ihm im Rahmen des Auftraggebers bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Diese Daten werden benötigt um den
Auftrag seitens des Fotografen auszuführen.
Personenbezogene Daten werden nur an
Dritte seitens des Fotografen weitergeleitet, wenn dies für die Erfüllung des Auftrages notwendig ist (z.B. Picdrop Anbieter, Anbieter der Fotoprints etc.). Eine Weitergabe ihrer Daten an
Dritte seitens des Fotografen z.B. zu Zwecken der Werbung erfolgt nur, nach Einwilligung des Auftraggebers.
IX Vertragsstrafe und Schadensersatz
Bei jeglicher unberechtigten (ohne
Zustimmung des Fotografen) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu
zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
Bei unterlassenem, unvollständigem,
falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urheberrechtvermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.
X Sonstiges
Im Umkreis von 20 km um Vaihingen an der
Enz sind die Fahrtkosten geschenkt. Ab dann berechne ich 0,10 € für jeden angefangenen Kilometer.